1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung von EXITA und die darüber abgeschlossenen Verträge. Vertragspartnerin ist Panthea Group AG, Industriestrasse 28, 9100 Herisau, Schweiz (nachfolgend «Panthea»).
Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn Panthea ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.
2. EXITA und Leistungsgegenstand
EXITA ist ein digitaler administrativer Vorbereitungs- und Ausführungsdienst der Panthea Group AG. Kunden bereiten ihre Angaben zu Lebzeiten vor; EXITA Complete umfasst die vorbereitete initiale administrative Todesfallleistung ohne zusätzliche Ausführungsgebühr.
Nach unabhängig verifiziertem Tod startet EXITA ausschliesslich vorbereitete und autorisierte initiale Meldungen, Kündigungs-, Vertragsbeendigungs- und Kontaktanfragen, soweit rechtlich und betrieblich zulässig. Weitere Korrespondenz und die abschliessende Bearbeitung durch Institutionen übernimmt die akzeptierte primäre Kontaktperson oder eine andere rechtlich berechtigte Person. EXITA ist keine allgemeine Korrespondenzstelle.
3. Klare Abgrenzung
EXITA erbringt keine Rechtsberatung, Erbschaftsverwaltung, Bank-, Versicherungs- oder Bestattungsleistung, erstellt keine Testamente und bietet keine Suizid- oder Sterbehilfe.
EXITA ist weder mit EXIT verbunden noch eine Tochter-, Partner- oder Mitgliedsorganisation von EXIT. Rechtlich bedeutsame Entscheidungen sind mit hierfür qualifizierten Fachpersonen zu klären.
4. Konto und Zugangssicherheit
Kunden müssen bei der Registrierung richtige Angaben machen, Zugangsdaten schützen, angebotene Zwei-Faktor-Authentisierung sorgfältig verwenden und einen vermuteten unbefugten Zugriff unverzüglich melden.
EXITA ist kein Passwortmanager. Passwörter zu Banken, E-Mail-Konten, Plattformen oder sonstigen Drittdiensten dürfen nicht in Freitextfeldern oder im Dokumententresor als Zugangssammlung hinterlegt werden.
5. Datenqualität und Mitwirkung
Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Kundendaten sind eine wesentliche Voraussetzung der Leistung. Kunden sind insbesondere für Providerangaben, Vertrags- und Kontoreferenzen, Wünsche, ICE-Angaben sowie Angaben über Vertretungs- und Verfügungsbefugnisse verantwortlich.
Widersprüchliche oder erkennbar unvollständige Angaben dürfen blockiert, zurückgewiesen oder einer manuellen Prüfung zugeführt werden. Soweit gesetzlich zulässig, trägt Panthea keine Verantwortung für Folgen unrichtiger, unvollständiger, veralteter oder falsch zugeordneter Kundendaten.
6. ICE-Vertrauenspersonen
Der Kunde bestimmt ICE-Vertrauenspersonen und ihre granularen, widerrufbaren Berechtigungen. Für den vorgesehenen Todesfallumfang muss die primäre Kontaktperson ihre Rolle ausdrücklich annehmen; die notwendige Weitergabe ihrer Kontaktdaten erfordert eine getrennte, nachweisbare Einwilligung. Der neue Annahme- und Übergabeprozess bleibt bis zur gesonderten Freigabe ausstehend.
Die Kontaktrolle macht eine Person nicht automatisch zum Erben, gesetzlichen Vertreter oder Willensvollstrecker und begründet keine persönliche Haftung für Schulden des Verstorbenen. Falsche, missbräuchliche oder unbefugte Todesfallmeldungen und Aktivierungen sind untersagt.
7. Todesnachweis und Verifikation
Das Hochladen einer Todesbescheinigung bestätigt deren Echtheit nicht automatisch. EXITA darf technische Prüfungen, menschliche Sichtung oder zusätzliche Nachweise verlangen.
Unleserliche, widersprüchliche, unvollständige oder verdächtige Nachweise blockieren die Ausführung und werden einer kontrollierten manuellen Prüfung zugeführt.
8. Vorbereitete Ausführung
Massgebend ist das unabhängig verifizierte Todesdatum und die historische EXITA-Complete-Leistungsberechtigung einschliesslich eines gültigen vertraglichen Nachfristzeitraums. Eine spätere Meldung beseitigt keinen zuvor wirksam entstandenen Anspruch. Ein erst nach dem Tod erworbenes oder reaktiviertes Abonnement begründet keinen rückwirkenden Anspruch; eine vor dem Tod wirksam gewordene Suspendierung oder ein zuvor abgelaufener Leistungszeitraum schliesst neue Ansprüche aus.
Ohne eindeutige Berechtigung, unabhängige Verifikation, erforderliche Vollmacht und Einwilligung, akzeptierte Kontaktrolle sowie rechtliche, Dokumentensicherheits- und Betriebsfreigaben erfolgt keine Ausführung. Unklare Fälle bleiben zur Berechtigungsprüfung gesperrt. Eine bewusste Aktivierung umfasst nur geprüfte initiale Handlungen; Zahlung allein belegt keine Ausführungsbereitschaft.
9. Unabhängige Drittstellen
Behörden, Versicherer, Banken, Vermieter, Telekom- und Abonnementanbieter sowie andere Empfänger handeln unabhängig von Panthea. EXITA kann deren Prozesse, Erreichbarkeit, Anforderungen oder Reaktionszeiten nicht kontrollieren.
Panthea gewährleistet daher weder die Annahme einer Kündigung noch die Antwort einer Behörde, den rechtlichen Zugang einer E-Mail, eine Reaktion innerhalb einer bestimmten Frist oder die rechtliche Wirkung einer angestossenen Handlung.
10. Bedeutung von Statusangaben
SENT oder DISPATCHED bedeutet, dass eine Übermittlung technisch angestossen oder an den vorgesehenen Kanal übergeben wurde. Dies ist nicht gleichbedeutend mit DELIVERED, ACKNOWLEDGED, ACCEPTED oder COMPLETED.
EXITA weist bekannte Statusstufen getrennt aus. Fehlende Rückmeldungen einer Drittstelle dürfen nicht als erfolgreiche Erledigung interpretiert werden.
11. Grenzen der Automatisierung
EXITA strebt für standardisierbare administrative Abläufe einen hohen Automatisierungsgrad an. Eine universelle Automatisierung von 95 Prozent oder ein bestimmter Automatisierungsgrad im Einzelfall wird nicht garantiert.
Providerabhängige Formulare, fehlende Schnittstellen, rechtliche Sonderfälle und unklare Daten können persönliche Klärung erfordern.
12. Verfügbarkeit und Änderungen des Dienstes
Panthea betreibt EXITA mit angemessener fachlicher Sorgfalt. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht zugesichert. Wartung, Sicherheitsmassnahmen, Störungen, Ausfälle fremder Systeme und höhere Gewalt können die Nutzung zeitweise einschränken.
Sicherheits- oder stabilitätsrelevante Funktionen dürfen vorübergehend eingeschränkt werden. Wesentliche Änderungen bezahlter laufender Vertragsleistungen werden transparent mitgeteilt.
13. Produkte und Preise
EXITA FREE kostet CHF 0. EXITA Complete kostet insgesamt CHF 49.– pro Jahr, inkl. 8,1 % Schweizer MWST. Ein Jahresabonnement umfasst die vereinbarten bezahlten Vorbereitungsfunktionen und die initiale administrative Todesfallleistung. Es gibt keine zusätzliche Ausführungsgebühr und keine Zusatzprodukte, Monats-, Lebenszeit- oder Probeabonnements.
EXITA Complete verlängert sich jährlich bis zur Kündigung. Vor einer verbindlichen Bestellung werden Leistungsumfang, Gesamtpreis inklusive MWST, Verlängerung, Kündigung und die genauen Vertragsversionen angezeigt. Die kostenpflichtige Bestellung bleibt bis zur verifizierten steuerlichen, rechtlichen und betrieblichen Freigabe gesperrt.
14. Elektronischer Vertragsschluss
Vor einer kostenpflichtigen Bestellung kann der Kunde Eingaben prüfen und berichtigen. Die Bestellübersicht nennt Produkt, Leistungsumfang, Laufzeit, Gesamtpreis, Verlängerungslogik sowie die einbezogene AGB-Version und verlinkt die Datenschutzerklärung.
Ein entgeltlicher Vertrag kommt erst mit einer eindeutig als zahlungspflichtig bezeichneten Bestätigung und der anschliessenden elektronischen Vertragsbestätigung zustande. Solange die Zahlungsfunktion als DRY_RUN oder Interesse-Anmeldung ausgewiesen ist, wird kein entgeltlicher Vertrag abgeschlossen.
15. Kein freiwilliges allgemeines Widerrufsrecht
Panthea räumt kein freiwilliges allgemeines Widerrufsrecht ein, sofern dies beim Angebot nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Zwingende gesetzliche Rücktritts-, Widerrufs- oder Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
16. Zahlung, Rückerstattung und Streitfälle
Ein erfolgloser Erstkauf gewährt weder bezahlte Leistungen noch eine Nachfrist. Scheitert eine Verlängerungszahlung, bleibt die bestehende Complete-Leistungsberechtigung während der gültigen Nachfrist erhalten. Drei getrennte Kundenmitteilungen sind an Tag +3, +10 und +20 vorgesehen; Kartenwiederholungen sind keine Kundenmitteilungen. Die letzte Mitteilung nennt Betrag, Zahlungslink, letzte Zahlungsfrist, geplantes Suspendierungsdatum und Folgen. Nach tatsächlichem Versand dieser Mitteilung verbleiben mindestens zehn Tage zur Zahlung; verspäteter oder fehlgeschlagener Versand darf diese Frist nicht verkürzen.
Nach gültigem Fristablauf ohne Zahlung werden zukünftige Complete-Leistungen suspendiert und weitere Einzugsversuche beendet. Zuvor entstandene gültige Ansprüche bleiben erhalten. Erfolgreiche Zahlung stoppt offene Erinnerungen und eine geplante Suspendierung. Panthea betreibt keine Inkasso- oder Betreibungsverfahren und erhebt keine Verzugsgebühren oder Zinsen auf dieses Abonnement. Eine spätere Reaktivierung setzt ein tatsächlich bezahltes Abonnement voraus und wirkt nicht rückwirkend für einen Todesfall. Zwingende Zahlungs-, Rückerstattungs- und Verbraucherrechte bleiben vorbehalten.
17. Elektronische Kommunikation
Der Kunde akzeptiert E-Mail und Mitteilungen im geschützten EXITA-Bereich als gewöhnliche Kommunikationskanäle. Sicherheitsrelevante Mitteilungen können zusätzliche Authentisierung erfordern.
Eine Versandbestätigung belegt nicht automatisch den rechtlichen Zugang beim Empfänger.
18. Zulässige Nutzung
Untersagt sind insbesondere betrügerische Todesfallmeldungen, falsche Identitäten, unbefugte Dokument-Uploads, Angriffe, missbräuchliches Scraping, Systemmanipulation sowie Reverse Engineering ausserhalb gesetzlich zwingend erlaubter Grenzen.
Panthea darf verdächtige Vorgänge blockieren, Beweise sichern, Konten vorläufig sperren und gesetzlich erforderliche Schritte einleiten.
19. Immaterialgüterrechte
Software, Gestaltung, Abläufe, Texte und Marke von EXITA bleiben Eigentum von Panthea oder unterliegen von Panthea genutzten Lizenzrechten. Die vertragsgemässe Nutzung gewährt kein Eigentum an diesen Bestandteilen.
20. Haftung
Panthea haftet für eigene Pflichtverletzungen nach dem anwendbaren Recht. Die Haftung für Absicht oder grobe Fahrlässigkeit sowie jede andere zwingende gesetzliche Haftung wird nicht ausgeschlossen oder beschränkt.
Unabhängige Drittstellen entscheiden über Annahme und Abschluss von Anfragen. Deren Verhalten ist keine Erfolgsgarantie von Panthea und entbindet Panthea nicht von der Verantwortung für eigene Fehler. Unrichtige Kundendaten und fehlende Befugnisse werden bei der gesetzlichen Beurteilung berücksichtigt; ein pauschaler Haftungsausschluss wird nicht vereinbart.
21. Datenschutz
Für die Bearbeitung personenbezogener Daten gilt die gesonderte, jeweils ausgewiesene Datenschutzerklärung. Optionale Einwilligungen sind von notwendigen Vertrags-, Sicherheits- und Nachweisbearbeitungen getrennt.
22. Kündigung, Sperrung und Kontolöschung
Die ordentliche Kündigung verhindert die nächste Verlängerung und lässt einen bereits rechtmässig bezahlten Leistungszeitraum bis zu seinem Ende bestehen. Nichtzahlungssuspendierung und freiwillige Kündigung sind getrennte Vorgänge. Ein während wirksamer Berechtigung entstandener Todesfallanspruch bleibt auch bei späterer Meldung erhalten; ein Tod nach Ablauf oder wirksamer Suspendierung begründet keinen neuen Complete-Anspruch.
Das FREE-Konto sowie Datenschutz-, Export- und Löschantragszugang bleiben nach Nichtzahlungssuspendierung bestehen. Kundendaten werden nicht automatisch gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, aktive Todesfälle, Schutz-, Nachweis-, Einwilligungs-, Audit- und Buchhaltungsanforderungen können die sofortige Löschung einzelner Daten begrenzen; zwingende Betroffenenrechte bleiben gewahrt.
23. Änderungen dieser AGB
Panthea kann diese AGB für zukünftige Nutzungen ändern. Wesentliche Änderungen laufender bezahlter Vertragsbedingungen werden rechtzeitig und transparent mitgeteilt. Eine unbegrenzte einseitige rückwirkende Änderung findet nicht statt.
Ist nach zwingendem Recht eine Zustimmung erforderlich, wird diese vor Wirksamwerden eingeholt.
24. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Regeln, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
Zwingende Gerichtsstände und Verbraucherrechte bleiben vorbehalten. Gegenüber Konsumenten wird kein gesetzlich unzulässiger ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbart.
25. Teilunwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang bestehen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung; eine beliebige rückwirkende Ersetzung durch eine wirtschaftlich möglichst ähnliche Klausel wird nicht fingiert.
26. Version und Inkrafttreten
Version 1.3. Bearbeitungsstand: 8. Oktober 2026. Externe rechtliche Prüfung, regulatorische Dienstklassifikation, transmortale Vollmacht und Todesfallleistungsumfang sind noch nicht freigegeben; ein Inkrafttretensdatum steht aus.
Frühere akzeptierte Vertragsversionen und ihre Nachweise bleiben unverändert erhalten. Die bei einem neuen Vertragsschluss einbezogene genaue Sprach- und Dokumentversion wird mit der elektronischen Bestätigung nachweisbar festgehalten.
